Bei modernen, besonders dichten Häusern mit kontrollierten Lüftungsanlagen muss die Verbrennungsluft von außen zugeführt werden, damit kein Unterdruck im Wohnraum mit Ofen entstehen kann. Dazu bedarf es einer separaten externen Luftzufuhr.
Der gleichzeitige Betrieb von Feuerstätten mit festen Brennstoffen und kontrollierten Lüftungsanlagen ist nur zulässig, wenn die Feuerstätte über eine allgemeine baurechtliche Zulassung als raumluftunabhängige Feuerstätte nach DIBT verfügt oder eine Sicherheitseinrichtung wie z. B. ein Unterdruckwächter zur Abschaltung von kontrollierten Lüftungsanlagen bei einem gefährlichen Unterdruck installiert ist. Weitere Angaben zum Zulassungsstatus gem. DIBT finden Sie direkt bei der Gerätebeschreibung.